Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung im Kreis Soest hat das NRW-Verbraucherschutzministerium „aufgrund der anhaltenden Dynamik der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation“ die Aufstallpflicht flächendeckend für ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Auch in Herne müssen also Hühner und Gänse in den Stall.
Landesweit wurden die Kreise und kreisfreien Städte aufgefordert, eine generelle Aufstallpflicht anzuordnen. Dem ist das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen, das auch für Herne zuständig ist, nachgekommen. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt ab sofort auch im Kreis Recklinghausen und in Herne für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel.
Laut Mitteilung des Veterinäramtes gibt es in Herne 63 Betriebe mit 3243 Geflügeltiere. Geflügel im Sinne der Verordnung sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Sie sind in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bestehen und mit einer Seitenbegrenzung versehen sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
Infos beim Veterinäramt: 02361 / 53-2125